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   VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90   

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https://dejure.org/1991,6540
VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90 (https://dejure.org/1991,6540)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.12.1991 - 4 NG 1417/90 (https://dejure.org/1991,6540)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 4 NG 1417/90 (https://dejure.org/1991,6540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 14 Abs 1 BauGB, § 8 Abs 2 S 2 BauNVO, Art 2 Abs 1 GG
    Normenkontrolle - zum Nachteil - Realisierung mietvertraglicher Nutzung; Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    In der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses sind zwar die planerischen Vorstellungen nicht beschrieben, jedoch reicht es aus, daß die Antragsgegnerin dazu einen entsprechenden Nachweis führen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 = NJW 1977, 400).

    Vollständige Klarheit über die endgültige Konzeption ist insoweit nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.09.1976, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.03.1982 - IV N 14/77

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen, gehören das Grundeigentum (Beschl. des Senats vom 13.12.1982 - IV N 14/77 -, ESVGH 32, 106) und sonstige dingliche Berechtigungen an einem Grundstück.

    Der Antragsteller kann sich auch nicht auf die grundsätzlich im Rahmen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO berücksichtigungsfähige und in Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit seinem Begehren auf positive Bescheidung seiner Bauvoranfrage als rechtlich geschütztes Interesse bzw. als abwägungserheblichen Belang (s. o.) berufen (vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. vom 12.03.1982 - IV N 14/77 -, BRS 39 Nr. 41).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    Die Versäumung der Klagefrist schließt es aus, daß die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, auf die der Antragsteller übergegangen ist, zulässig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1967 - I C 49.64 -, BVerwGE 26, 161, 167).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    Abschluß und Realisierung eines Mietvertrages stehen unter dem Schutz von Art. 2 Abs. 1 GG, denn durch diese Grundrechtsnorm wird die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr (wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit, auch die Vertragsfreiheit) geschützt, die insoweit nicht durch Spezialgrundrechte wie z. B. Art. 12, 14 GG erfaßt wird (vgl. z. B. BVerfG, Beschl. vom 12.11.1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57 -, BVerfGE 8, 274, 328; Beschl. v. 19.10.1983 - 2 BvR 298/81 -, BVerfGE 65, 196, 210).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    Nach anderer Auffassung ist das Rechtsschutzbedürfnis Ausdruck des allgemeinen Erfordernisses, daß jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung - damit auch die im Normenkontrollverfahren - ein solches Interesse voraussetzt (vgl. Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 19 Abs. 4 Rdnr. 244; BVerfG, Beschluß vom 19.10.1982 - 1 BvL 34, 55/80 -, BVerfGE 61, 126, 135 "allgemeines Prinzip").
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. vom 09.11.1979 - IV N 1.78 - IV N 2.79 bis 4.79 -, BVerwGE 59, 87 = BRS 25 Nr. 24) stellt hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob der Antragsteller zum Beispiel durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden müßte.
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    Dies folgt aus dem verkörperten Willen, wie er der in diesem Schreiben enthaltenen Erklärung objektiv zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1979 - 6 C 10.78 -, BVerwGE 57, 342), daß der Antragsteller Klage erheben werde und eine Klageschrift in der nächsten Zeit zugehen lassen werde.
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    Abschluß und Realisierung eines Mietvertrages stehen unter dem Schutz von Art. 2 Abs. 1 GG, denn durch diese Grundrechtsnorm wird die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr (wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit, auch die Vertragsfreiheit) geschützt, die insoweit nicht durch Spezialgrundrechte wie z. B. Art. 12, 14 GG erfaßt wird (vgl. z. B. BVerfG, Beschl. vom 12.11.1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57 -, BVerfGE 8, 274, 328; Beschl. v. 19.10.1983 - 2 BvR 298/81 -, BVerfGE 65, 196, 210).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 7 C 79.81

    Zustellung des Widerspruchsbescheides - Einschreiben - Zeitpunkt des Zugangs -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    Der am 22.11.1990 als Einschreiben zur Post gegebene Widerspruchsbescheid vom 20.11.1990 mit fehlerfreier Rechtsmittelbelehrung gilt nach den §§ 57, 58 VwGO i.V.m. § 4 VwZG mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, mithin am 25.11.1990, jedenfalls - da der 25.11.1990 ein Sonntag war - am 26.11.1990 (vgl. Kopp, a.a.O., § 56 Rdnr. 5; dies offenlassend BVerwG, Urteil vom 27.05.1983 - 7 C 79/81 -, NJW 1983, 2344).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.06.1982 - 1 A 194/80
    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90
    Mit den in dem Protokoll über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Antragsgegnerin vom 17.11.1989 enthaltenen Erwägungen, daß mit der vom Antragsteller angestrebten Nutzungsänderung in eine Vergnügungsstätte, die in der Baunutzungsverordnung lediglich bei Kerngebieten und besonderen Wohngebieten erwähnt werde, die Entwicklung als typisches Gewerbegebiet durchbrochen werde und daß weitere Nutzungsänderungen, etwa durch Einrichtung von Verbrauchermärkten, die Gebietsstruktur verändern würden, hat die Antragsgegnerin zum Ausdruck gebracht, daß nicht schon Zurückstellungen nach § 15 BBauG zur Sicherung der Planung ausreichen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16.06.1982 - 1 A 194/80 -, NJW 1984, 1776).
  • OVG Berlin, 10.07.1980 - 2 A 3.79
  • VGH Hessen, 12.03.1982 - 4 N 14/77
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